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Allgemeines zur jährlichen Unterweisung
Sie befinden sich hier: Home / Fahrerschulung / Jährliche Unterweisung / AllgemeinesJährliche Unterweisung für Staplerfahrer
(Gemäß DGUV Grundsatz 308-001, DGUV Vorschrift 68 und BGV A1)
Wussten Sie schon, dass ...
jeder Staplerfahrer gesetzlich dazu verpflichtet ist jährlich unterwiesen zu werden?
Die jährliche Unterweisung der Staplerfahrer sollte nicht vergessen oder aufgeschoben werden. Seit 2015 ist diese Sicherheitsunterweisung von der Berufsgenossenschaft in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben. Laut Unfallverhütungsvorschrift § 4 (1) der DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) und dem Arbeitsschutzgesetz § 12 muss diese Unterweisung in regelmäßigen Abständen, jedoch jährlich mindestens einmal durchgeführt werden, damit die Fahrberechtigung ihre Gültigkeit behält.
Die jährliche Unterweisung dient der Unfallverhütung. Durch das Vertiefen und Auffrischen der Kenntnisse wird das Unfallrisiko minimiert.
ACHTUNG: Wenn der Staplerfahrer nicht an der jährlichen Unterweisung teilnimmt, dann gilt im Falle eines vom Staplerfahrer verursachten Unfalls das Prinzip der Fahrlässigkeit und die BG kommt ggf. für den Schaden nicht auf.
Inhalte der Unterweisung (variieren jährlich):
- Rechtliche Grundlagen
- Betriebliche Vorschriften und Anweisungen
- Haftung des Staplerfahrers
- Arbeitssicherheit
- Musterbetriebsanweisung für Flurförderzeuge
- Aufbau und Funktion der speziellen Flurförderzeugen
- Technische Grundlagen über den Gabelstapler
- Standsicherheit
- Umgang mit Lasten
- Die tägliche Einsatzprüfung
- Teilnahmezertifikat
- Nachweis der Schulung im Fahrausweis für Flurförderzeuge
- Rechtssichere Dokumentation
- Mindestalter: 18 Jahre
- Gültiger Staplerschein
- ausreichende Sprach-/Lesekenntnisse in Deutsch (Online in 7 Sprachen möglich)